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   RG, 29.11.1895 - 3327/95   

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https://dejure.org/1895,229
RG, 29.11.1895 - 3327/95 (https://dejure.org/1895,229)
RG, Entscheidung vom 29.11.1895 - 3327/95 (https://dejure.org/1895,229)
RG, Entscheidung vom 29. November 1895 - 3327/95 (https://dejure.org/1895,229)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Kann in dem Unternehmen der Einsperrung eines Forstbeamten während der rechtmäßigen Amtsausübung desselben ein gegen diesen gerichteter thätlicher Angriff im Sinne des § 117 St.G.B.'s gefunden werden?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 28, 32
 
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Wird zitiert von ...

  • BGH, 11.06.2020 - 5 StR 157/20

    Konkurrenzen zwischen Widerstand und tätlichem Angriff gegen Vollstreckungsbeamte

    aa) Seit jeher versteht die Rechtsprechung und - ihr folgend - der überwiegende Teil der Literatur unter einem tätlichen Angriff jede mit feindseligem Willen unmittelbar auf den Körper des Beamten zielende Einwirkung, unabhängig von ihrem Erfolg (RGSt 7, 301; 28, 32, 33 f.; 41, 181; 182; 59, 264, 265; vgl. auch RGSt 56, 353, 355; 58, 110, 111 f.; BGH, Beschluss vom 28. Juni 2007 - 3 StR 234/07, NStZ 2007, 701; KG, StV 1988, 437; OLG Hamm, Beschlüsse vom 12. Februar 2019 - 4 RVs 9/19, und vom 10. Dezember 2019 - 4 RVs 88/19; LKStGB/Rosenau, 12. Aufl., § 113 Rn. 26; Schönke/Schröder/Eser, 30. Aufl., § 114 Rn. 4; Lackner/Kühl/Heger, 29. Aufl., § 114 Rn. 2; MüKoStGB/Bosch, 3. Aufl., § 113 Rn. 24; Matt/Renzikowski/Dietmeier, StGB, 2. Aufl., § 114 Rn. 3).

    Der Vorsatz muss sich aber nicht einmal auf eine Körperverletzung beziehen (vgl. Eser, aaO; OLG Hamm, aaO; vgl. auch BSG, NJW 2003, 164), sondern der Angriff kann etwa auch auf eine Freiheitsberaubung abzielen (RGSt 28, 32, 33 f.; 41, 181, 182).

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